Unabkömmlichstellungen
Eine Unabkömmlichstellung (UK-Sellung) ist sowohl im Frieden als auch im Spannungs- und Verteidigungsfall möglich. Im Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt sich die Möglichkeit der UK-Stellung auf Fälle, in denen die Fälle lebens- und verteidigungswichtiger Unternehmen und Einrichtungen wie auch die Erledigung sonstiger dann notwendiger Aufgaben gefährdet würden.
Um solche handelt es sich u. a. bei:
- Deutsche Bahn AG
- Deutsche Post AG
- Dienststellen der Länder und Gemeinde
- Verbänden und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Wasser- und Energieversorgungsunternehmen
- Krankenanstalten und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Ernährungs- und gewerblichen Versorgungsbetrieben einschließlich der Verkehrsunternehmen zu Wasser und zu Lande.
Wehrpflichtige können im Spannungs- und Verteidigungsfall nur unabkömmlich gestellt werden, wenn sie eine unverzichtbare Führungs- oder Schlüsselfunktion inne haben und nicht ersetzt werden können.
Zur Unabkömmlichstellung im Frieden siehe Abschnitt "Wehrwesen und Wehrrecht ÒUK-Stellungen"
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ann-Cathrin Ertl Sachbearbeiterin | 0871/408-1305 | 0871/408-161305 | TÜV Ergolding 105 | Ann-Cathrin.Ertl@landkreis-landshut.de |